Unser Hausmeisterservice beinhaltet natürlich auch den Winterdienst .Qualifizierte Mitarbeiter und unsere zuverlässige,moderne Technik lässt Sie als Hauseigentümer oder Verwalter ruhig schlafen.
Der Eigentümer bzw. Verwalter einer Wohnanlage oder eines Hauses,ist laut Gesetz dazu verpflichtet, Gehwege und Gemeinschaftsflächen vom Schnee zu befreien und gegen Eisglätte vorzugehen. Wenn der Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ein Bußgeld verhängt werden.Bei eventuellem Personenschaden kann der Eigentümer gar haftbar gemacht werden.
Wir entbinden sie gerne von dieser lästigen Pflicht.
Zu unserem Service zählt:
- Die Schneebeseitigung auf Gehwegen sowie Gemeinschaftsflächen
- Die Schneebeseitigung auf Ein – und Ausfahrten
- Die Schneebeseitigung vor Garagen und auf Parkplätzen
- Das Abstreuen beziehungsweise entfernen von Eis und Glätte
- Das Entfernen von Eiszapfen an Dachrinnen und Gesimsen
Zuverlässigkeit, Qualität, Pünktlichkeit und Kompetenz - das garantieren wir.
Unsere Referenzen,zufriedene Kunden und die mehrjährige Erfahrung belegen dies.
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